Allgemeine Geschäftsbedingungen El Masri Modeschmuck 

I. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gegenüber gewerblichen Kunden. Die AGB können von uns jederzeit geändert werden. Sie werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden jeder Art werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sondervereinbarungen und Nebenabreden erfordern die schriftliche Zustimmung eines unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter.

II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aus einem Angebot entsteht erst durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung eine Verpflichtung. Bei offensichtlichen Rechenfehlern behalten wir uns das Recht der Nachberechnung vor.

III. Liefergegenstand
Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Gegenstände sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für uns verbindlich. Im Zweifelsfall gelten die Angaben unserer schriftlichen Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige Garantien, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Geringfügige Abweichungen von in unseren Prospekten oder Warenlisten angegebenen Größen für Maße und Gewichte und bei Sonderanfertigungen sind zulässig, soweit sich die Abweichung innerhalb der Toleranzen von 5 % hält.

IV. Lieferzeit
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Es steht dem Kunden frei, uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns ausdrücklich vorher angedroht worden sein. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei höherer Gewalt, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energie- oder Rohstoffmangel verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Dauer der Verzögerung.

V. Erfüllungsort, Lieferung, Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Abnahme, Warenrückgabe
1. Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin.
2. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Art und Weg des Versandes können unsererseits frei bestimmt werden. Sofern der Kunde eine abweichende Versandart wünscht, sind sämtliche entstehenden Versandkosten von ihm zu tragen. Bei Selbstabholung der Ware besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung. Bei Sendungen unter € 200,00 gehen Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Kunden, es sei denn die Wertunterschreitung basiert auf einer unsererseits bestimmten und vorgenommenen Teillieferung.
3. Die Auswahl des Verpackungsmaterials und der Verpackung nehmen wir unter Beachtung der Sorgfaltspflicht vor. Die Kosten für eventuelle notwendige und/oder bestellte Sonderverpackungen sind vom Kunden zu tragen.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
5. Kommt der Kunde mit der Entgegennahme der Ware mehr als drei Werktage nach entsprechender Bereitstellung in Verzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung ebenfalls auf den Kunden über.
6. Eine Rückgabe von vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

VI. Preise und Zahlung
1. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen, ab Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Frachtkosten. Sendungen unter € 200,00 unterliegen neben den Sonderregelungen nach Ziffer V.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einem Mindermengenzuschlag. Für die Preisberechnung sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgebend, sofern zwischen Vertragsschluss und vorgesehenem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
2. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen vorgesehenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind die gesetzlichen Verzugszinsen nach §§ 288, 247 BGB zu entrichten. Wurde kein verzugsbegründendes Zahlungsziel eingeräumt, kommt der Kunde automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns ebenfalls unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen.
3. Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Bestellungen in Deutschland können per Vorkasse oder per Nachname erfolgen. Lieferungen per Nachname sind beim entsprechenden Versandservice bei Lieferung zu entrichten. Es wird eine zusätzliche Nachnamegebühr fällig.
5. Bestellungen ausserhalb Deutschlands sind ausschliesslich per Vorkasse möglich.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
2. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen.
3. Gewerbliche Wiederverkäufer sind befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch ihrerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Kunde im Verzug befindet, erhebliche Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen oder er mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Forderung unseres Kunden aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, die ihm eingeräumte Inkassobefugnis hinsichtlich des Einzugs der an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Unser Kunde ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns dahingehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen.
4. Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Fremdantrag unverzüglich nach entsprechender Kenntniserlangung des Kunden von dem Fremdantrag zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, von unserem Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen.
5. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig zu veräußern und den Erlös auf noch offene Forderungen des Kunden anzurechnen. In jedem Falle sind wir berechtigt, auf die zurückgenommene Ware eine Pauschale für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 10 % des Verkaufspreises zu berechnen und von entsprechender Gutschrift in Abzug zu bringen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden hinsichtlich Abnutzung und tatsächlicher Wertminderung sowie bezüglich der Rücknahmekosten nach.
7. Der Kunde trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Untergang zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
8. Auf schriftliches Verlangen des Kunden sind wir zur Übertragung des von uns vorbehaltenen bzw. uns zustehenden Eigentums oder sonstiger Sicherungsmittel verpflichtet, wenn und soweit der Schätzwert der Vorbehaltsware und der anderen Sicherheiten unsere jeweils zu sichernde Gesamtforderung um 15 % übersteigt.

VIII. Rügepflicht und Mängelgewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich und vollständig schriftlich anzuzeigen.
a) Offensichtliche Transportschäden sind bereits zum Zeitpunkt der Anlieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Über entsprechende Transportschäden sind wir unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen nach Anlieferung zu unterrichten.
b) Offensichtliche Abweichungen der Lieferung bezüglich Qualität, Sorte, Menge sowie sonstige offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen uns gegenüber geltend zu machen.
c) Versteckte Mängel sind spätestens sechs Monate nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
2. Mängelansprüche sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) nach Ablauf der unter VIII 1 genannten Mängelrügefristen;
b) wenn der Sachmangel auf Handlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht;
c) wenn die Verpflichtung des Kunden gegenüber dessen Kunden auf einer Garantie des Kunden beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht;
d) wenn uns die beanstandete mangelhafte Ware nicht zur Begutachtung vorgelegt bzw. zugänglich gemacht wird;;
3. Ist die gelieferte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, so kann der Kunde Rechte nur wegen des mangelhaften Teils geltend machen.
4. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IX. Haftungsumfang
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen gegenüber (im folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung und/oder Verletzung der vertraglichen Pflichten, sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit uns, unseren Organen, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten. Falls für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfanges bei jeder Fahrlässigkeit gilt.
2. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. 1 gelten nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Berlin der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen..
2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen Regelungen, die wirksam unserem Willen am nächsten kommen.

XII. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns sowie verbundenen Unternehmen gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden.